Im Rettungsdienst arbeiten Kolleginnen und Kollegen mit unterschiedlichen Qualifikationen und Kompetenzprofilen zusammen. Dazu gehören Rettungshelfer, Rettungssanitäter und Notfallsanitäter. Welche Ausbildung die einzelnen Qualifikationen erfordern und wie die Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz und im Ehrenamt des Roten Kreuzes möglich ist, erklärt unsere digitale Newsassistentin Dina im Video. Zudem bietet die Vergleichstabelle einen schnellen Überblick.
Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter?
Wie unterscheiden sich die beiden Berufe im Rettungsdienst?
Voraussetzungen
für die Ausbildung
Notfallsanitäter
- mind. Sekundarabschluss I
- keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis
Rettungssanitäter
- mind. Berufsreife
- keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis
Im DRK Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe gilt ein Mindestalter von 17 Jahren für die Ausbildung zum Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter. Zudem ist eine Fahrerlaubnis Klasse B (BF17) erforderlich. Weitere Informationen finden sich auf unserer Ausbildungswebseite zum jeweiligen Ausbildungsberuf.
Ausbildungsdauer
- 3 Jahre Berufsausbildung mit Staatsexamen
- 1.920 Std. Fachunterricht an DRK Berufsfachschule
- 720 Std. Klinikausbildung
- 1.690 Std. Ausbildung im Rettungsdienst mit Einsätzen und Unterrichtseinheiten
- 3 Monate Ausbildung
- 240 Stunden Fachlehrgang
- 80 Stunden Klinikpraktikum
- 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst
- 40 Stunden Abschlusslehrgang
Berufliche Kompetenzen
- eigenverantwortliche Behandlung von Patienten
- eigenverantwortliche Gabe von Medikamenten
- eigenverantwortliche Durchführung invasiver Maßnahmen
- heilkundliche Maßnahmen gem. §2a NotSanG
- Patiententransport und -betreuung
- Maßnahmen der erweiterten Ersten-Hilfe
- Sauerstoffgabe, Defibrillation mit AED
- darf Maßnahmen nur unter Aufsicht oder auf Anweisung durchführen
Aufgaben im Rettungsdienst
- Teamführer in der Notfallrettung
- Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeuges
- Unterstützung des Notarztes in der Notfallrettung
- Teamführer im Krankentransport
- Unterstützung des Notfallsanitäters in der Notfallrettung
Vergütung
- Vergütung gemäß DRK Tarifvertrag in der Entgeltgruppe 9c
- Notfallsanitäterzulage
- Schichtzulagen bei Nacht- und Feiertagsarbeit
- Vergütung gemäß DRK Tarifvertrag in der Entgeltgruppe 6b
- Schichtzulagen bei Nacht- und Feiertagsarbeit
Gesetzliche Grundlage
- Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters* (Notfallsanitätergesetz – NotSanG)
- Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (APORettSan)